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Sanierung



Schadenausmaß und Schadenursache(n)


Sind Art und Umfang des Schadens nicht hinreichend bekannt, kann die Sanierung vergeblich sein, da eventuell nur ein Teil der Belastung beseitigt wird und der Schaden wieder aufblüht.

Beispiele:




Beispiele:




Die Schadenursachen sind höchst unterschiedlich und bedingen sorgfältige Untersuchungen. Es ist sinnvoll, die Ursachenbeseitigung vor oder in einem Zuge mit der Schadenbeseitigung durchzuführen. Fallweise kann es jedoch erforderlich sein, die Schimmelpilzsanierung vorzuziehen, z.B. wenn die Belastung hoch und die Ursachenbeseitigung aufwendig ist. Darüber darf aber nicht vergessen werden, die Schadenursachen auch tatsächlich abzustellen.



Was Sie auf keinen Fall tun sollten

Haben Sie einen Befallschaden erkannt oder vermuten Sie einen solchen, sollten Sie mit Bedacht vorgehen. Keinesfalls sollten Sie befallene Tapeten trocken abreißen oder eventuell belasteten Putz abschlagen. Das gleiche gilt für den ungeschützen Abbruch von Leichtbauwänden, abgehängten Decken oder ähnlichen Bauteilen. Falsches Vorgehen führt zur Aufwirbelung von Sporen und damit zur Gefahr für Ihre Gesundheit und Vergrößerung der Schadens. Oft werden Befallsstellen auch einfach überstrichen oder überklebt. Derartige Maßnahmen beseitigen weder die Schimmelpilze noch deren potentielle Gefahren, sondern erschweren nur die fachgerechte Untersuchung des Schadens. Auch das Einsprühen von Befallstellen mit schadstoffhaltigen Schimmelpilzmitteln sollten Sie unbedingt vermeiden.



Kleinschaden - oder doch nicht?


Allerdings ist es für Nichtfachleute meist schwer zu erkennen, ob die sichtbare Fleckenbildung das gesamte Schadenausmaß darstellt oder nur einen Teil der tatsächlichen Belastung. Im Zweifel ist immer eine weitergehende Untersuchung anzuraten. Sind beispielsweise Sanitärfugen sichtbar befallen, so kann dies ein Hinweis auf einen verdeckten Schaden unter der Dusch- oder Badewanne sein. Eine Schwarzfärbung an Innenbekleidungen kann auf einen lokalen Feuchteschaden oder einen ausgedehnten Befall im nicht sichtbaren Bereich zurück zu führen sein.



Sanierung von Schimmelpilzschäden


Einer fachgerechten Schimmelpilzsanierung entspricht es gerade nicht, einfach nur Desinfektionsmittel einzusetzen. Der Schaden wird hierdurch nicht beseitigt, selbst wenn die Schimmelpilze abgetötet werden. Auch von nicht mehr lebensfähiger Biomasse kann pathogene Wirkung ausgehen. Zudem können bedenkenlose verspühte Mittel die Gesundheit gefährden. Lesen Sie hierzu auch eine Mitteilung des Umweltbundesamts.




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