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Haben Sie einen Befallschaden erkannt oder vermuten Sie einen solchen, sollten Sie mit Bedacht vorgehen. Keinesfalls sollten Sie befallene Tapeten trocken abreißen oder eventuell belasteten Putz abschlagen. Das gleiche gilt für den ungeschützen Abbruch von Leichtbauwänden, abgehängten Decken oder ähnlichen Bauteilen. Falsches Vorgehen führt zur Aufwirbelung von Sporen und damit zur Gefahr für Ihre Gesundheit und Vergrößerung der Schadens. Oft werden Befallsstellen auch einfach überstrichen oder überklebt. Derartige Maßnahmen beseitigen weder die Schimmelpilze noch deren potentielle Gefahren, sondern erschweren nur die fachgerechte Untersuchung des Schadens. Auch das Einsprühen von Befallstellen mit schadstoffhaltigen Schimmelpilzmitteln sollten Sie unbedingt vermeiden. |
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